Technischer Dienst der GTÜ

Die Aufgabe eines Unterschriftsberechtigten (USB) des Technischen Dienstes der GTÜ ist es unter anderem, Gutachten zur Erlangung einer Fahrzeug- oder Bauteilgenehmigung zu erstellen. Dafür bieten wir mithilfe unserer benannten Unterschriftsberechtigten vom Ingenieurbüro Glaß aus Auerbach unterschiedliche Dienstleistungen im Bereich der Einzelgenehmigung und Vollgutachten an. Technik braucht Sicherheit - wir bringen Ihr Fahrzeug auf die Straße

Wie kann unser Technischer Dienst Sie unterstützen?

  • Sind Sie Hersteller/ -in oder Importeur/ -in von Personenwagen, Nutzfahrzeugen, Kraftomnibussen, Zugmaschinen oder Kraftfahrzeuganhängern?
  • Stellen Sie Kraftfahrzeugaufbauten oder Kraftfahrzeugteile her und brauchen dafür eine entsprechende EG-Typgenehmigung bzw. EG-Betriebserlaubnis?

    Dann helfen wir Ihnen gerne weiter! 

    Setzen Sie auf unseren Technischen Dienst, um Kfz Eintragungen, EG Genehmigung oder eine Einzelbetriebserlaubnis sicher und schnell abzuwickeln!

    Vollgutachten und Einzelabnahme

    Beim Thema Fahrzeugzulassung oder -anpassung tauchen oft Fragen auf, die ein präzises Vollgutachten oder eine individuelle Einzelabnahme erfordern. Ob es um ein Importfahrzeug, einen Oldtimer oder spezielle Tuningmaßnahmen geht – als Partner der GTÜ sind wir, vom Ingenieurbüro Glaß aus Auerbach, Ihr kompetenter Ansprechpartner. Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen dabei, alle Anforderungen zu erfüllen und Ihr Fahrzeug sicher und regelkonform auf die Straße zu bringen. 

    Wann brauchen Sie ein Vollgutachten?

    • Zur Zulassung von bereits im Verkehr befindlichen Importfahrzeugen von außerhalb der EU, beispielsweise aus den USA oder der Schweiz.
    • Zur Zulassung älterer Importfahrzeuge von außerhalb Deutschlands ohne EG-Typgenehmigung NEU: ohne ABE und EG-/EU-Typgenehmigung.
    • Zur Wiederzulassung von Fahrzeugen, die ohne Fahrzeugdokumente länger als 7 Jahre stillgelegt waren und für die keine Fahrzeugdokumente vorhanden sind (z. B. Scheunenfund).
    • Für Neufahrzeuge bestimmter Fahrzeugklassen (Krafträder, land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge).

      Wann brauchen Sie eine Einzelabnahme?

      Für einige Bauteile liegt eine ABE oder ein Teilegutachten vor, und oft genügt eine Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO. Weitere Infos dazu finden Sie unter „Tuning und Änderungsabnahme“.
      Gibt es zu Ihrem Bauteil allerdings keine ABE, kein Teilegutachten oder sind darin beschriebene Auflagen (z. B. der Verwendungsbereich) nicht eingehalten, wird eine sogenannte Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlich.
      Das ist auch der Fall, wenn mehrere Tuningmaßnahmen erfolgt sind, die sich gegenseitig beeinflussen (z. B. Tieferlegung in Kombination mit anderer Rad-Reifen-Kombination).

      Was ist eine Einzelabnahme nach §19 (2) StVZO?

      Sie sind leidenschaftliche Tunerin bzw. leidenschaftlicher Tuner, und ein Fahrzeug von der Stange ist absolut nicht Ihr Ding? Dann müssen Sie Folgendes beachten: In § 19 StVZO ist geregelt, dass die Fahrzeug Betriebserlaubnis erlischt, wenn bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, die

      • eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer vermuten lassen,
      • eine Änderung der Fahrzeugart bewirken,
      • möglicherweise eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens zur Folge haben.

      Was ist die Einzelabnahme nach §21 StVZO?

      Bei der Erstellung von Vollgutachten nach § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wird festgestellt, ob Ihr Fahrzeug den Bau- und Betriebsvorschriften entspricht und ob Umrüstungen oder ggf. Ausnahmen von einzelnen Ausrüstungsvorschriften notwendig sind. Es werden die technischen Daten für die Zulassungsbescheinigung ermittelt und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs überprüft.